Bestimmungen Begleitmotorboote
Allgemeines
Der Trainer muss sicher fahren, ständig die Sicherheit derer an Bord des Motorbootes und die Einwirkungen auf andere Gewässernutzer beachten.
Führen der vereinseigenen Motorboote
Die Motorboote dürfen ohne vorangehende Einweisung nicht verwendet werden, damit der Fahrer, allfällige Begleitpersonen und andere Gewässerbenutzer nicht einem unnötigen Risiko ausgesetzt sind. Ein erfahrener Motorbootführer fährt mit einem neuen Fahrer zusammen raus, bis der bewiesen hat, dass er das Trainerboot vollständig beherrscht. Die Motorboote dürfen nur zur Begleitung von Rudertrainings verwendet werden.
Anforderungen an Begleitmotorboote
Alle Motorboote führen gemäss Motorbootsausweis die folgende Sicherheitsausstattung mit:
- Rettungsgeräte 75N
- Lenzpumpe
- Eimer
- Anker mit Trosse
- Tauwerk
- Horn
- Mundpfeife
- Notflagge (60 x 60 rot)
- Bootshaken
- Ruder
- Paddel
- Rettungsweste mit Kragen