Verhalten im Notfall

Verhalten im Notfall

Die Notfallnummer 117 ist allen bekannt

Der/die RuderIn…

kann an Land oder auf dem Wasser alarmieren, kennt die Notfallnummern und ein allenfalls vorhandenes NOTFALLSCHEMA meines Vereins.
kennt die Notzeichen gemäss Binnenschifffahrtsgesetz und kann diese situationsgerecht einsetzen.
weiss, wie er sich im NOTFALL verhalten muss, wo sich der Erste-Hilfe-Kasten und ein eventuell vorhandener Defibrillator befindet. 
nimmt bei jeder unbegleiteter Ausfahrt ein Mobiltelefon mit.

 

Bei Gefahr das Wasser auf direktem Weg verlassen!

Der/die RuderIn…

kann die Gefahren auf dem Wasser richtig einschätzen und kennt die sicheren AUSWASSERUNGSSTELLEN (im Fall von überraschendem Gewitter, Wellen, Wind, Kaltwasser, Hitzschlag, Schwäche usw.)

kann sich mit der Mannschaft auf eine mögliche Notsituation vorbereiten (Schwimmhilfe anziehen, Hilfe rufen, Obmann/-frau definiert den Plan und informiert Mannschaft etc.), wenn eine gefährliche Situation am Entstehen ist.

Nach dem Kentern versuchen wieder einzusteigen

Im Notfall (z.B. wenn nach dem Kentern das Einsteigen nicht gelingt) beim Boot bleiben. Boot und Ruder dienen als Schwimmhilfe.

Der/die RuderIn…

versucht Ruhe zu bewahren, achtet auf Kameraden (Sind alle da?)
kann die Schwimmhilfen benutzen,
kann Alarmierung / Notzeichen geben.
kann eigene Position bestimmen (z.B. via Fixpunkten an Land).