Die Folgen bei einem Unfall können durch die besonderen Risiken gravierend sein und müssen vor jeder Ausfahrt berücksichtigt werden. Auch die Zusammensetzung der Mannschaft und die Boots- und Routenwahl müssen den aktuellen Bedingungen und den persönlichen Voraussetzungen der Teammitglieder entsprechend gewählt sein. Im Zweifelsfall ist auf eine Ausfahrt zu verzichten.
DUNKELHEIT: Das Boot muss mindestens mit weissem Rundumlicht ausgestattet sein
Die Alarmierung generell und das Auffinden eines havarierten Bootes ist bei Dunkelheit enorm erschwert.
Die Orientierung auf dem Wasser wie auch an Land bei einer Notlandung sind erschwert.
Das Distanzgefühl bei Dunkelheit kann gestört sein.
Die Regel gilt auch bei Begleitung mit einem Motorboot.
KALTWASSER: Kaltes Wasser erhöht das Risiko einer Unterkühlung im Fall einer Kenterung erheblich.
Im Winter ist das Wetter doppelt vorsichtig zu beurteilen (analog zu Nebel, Gewitter und Sturm).
Eine Kenterung bei Kaltwasser kann lebensgefährlich sein.
Im Fall einer Kenterung das Boot nicht verlassen, Boot als Schwimmhilfe nutzen.
Vom November bis April ist tragen der Schwimmhilfe obligatorisch.
Bei Temperaturen über 32 Grad ist auf ein Training zu verzichten
Offizielle Training finden über 32 Grad keine statt, rudern auf eigenes Risiko
Offizielle Trainings im Leistungssport bei über 32 Grad, sind den Bedingungen anzupassen