Persönliche Voraussetzungen
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Der/die Ruderin kann 300m im offenen Wasser schwimmen.
· Der Seeclub Sempach erfragt dies bei den einzelnen Mitgliedern (bei der Anmeldung der Ruderinnen und Ruderer zu Kursen und beim Antrag für eine Mitgliedschaft).
Der/die RuderIn ist für persönliche Schwimmhilfen verantwortlich.
· Die Nutzung der Schwimmhilfe erfolgt gemäss BINNENSCHIFFFAHRTVERORDNUNG, Artikel 134.
· Vom November bis April ist das tragen der Schwimmhilfe obligatorisch.
· Der Seeclub Sempach stellt Schwimmhilfen zur Verfügung.
· Persönliche Schwimmhilfen müssen regelmässig alle zwei Jahre gewartet werden.
• Der/die RuderIn kennt und befolgt die SWISS ROWING Safety Norm und die clubeigenen Bestimmungen.
· Der RuderIn kennt die gewässerspezifischen Besonderheiten. Der Seeclub Sempach fasst diese Informationen in geeigneten, einfach zugänglichen Dokumentationen wie den STATUTEN und der FAHRORDNUNG zusammen.
· Bei jeder unbegleiteten Ausfahrt ist ein Mobiltelefon pro Boot zwingend mitzuführen.
• Der/die RuderIn wählt Material und Route passend zu den PERSÖNLICHE FÄHIGKEITEN.
· hat die Fähigkeit mit dem verwendeten Bootsmaterial zu rudern, ohne sich oder andere zu gefährden. Fehlt diese Fähigkeit, kann in Begleitung von InstruktorInnen oder mit erfahrenen RuderInnen gerudert werden.
· kann konkrete Risiken einschätzen und trifft entsprechende Entscheidungen.
· ist gesund. Wer sich krank fühlt, verzichtet auf Ruderausfahrt.
· Im Leistungssport sind minderjährige AthletInnen immer in Begleitung von einer Betreuungsperson unterwegs.
• Trainer / Instruktor ist geübt mit dem Umgang von Begleitmotorbooten und kennt die BESTIMMUNGEN· Kennt die VERANTWORTUNG, die er als Trainier / Instruktor wahrnimmt.