Sicherheit

Persönliche Voraussetzungen 

  • Der/die Ruderin kann 300m im offenen Wasser schwimmen.

    ·       Der Seeclub Sempach erfragt dies bei den einzelnen Mitgliedern (bei der Anmeldung der Ruderinnen und Ruderer zu Kursen und beim Antrag für eine Mitgliedschaft).

    Der/die RuderIn ist für persönliche Schwimmhilfen verantwortlich.

    ·       Die Nutzung der Schwimmhilfe erfolgt gemäss BINNENSCHIFFFAHRTVERORDNUNG, Artikel 134.

    ·       Vom November bis April ist das tragen der Schwimmhilfe obligatorisch.

    ·       Der Seeclub Sempach stellt Schwimmhilfen zur Verfügung. 

    ·       Persönliche Schwimmhilfen müssen regelmässig alle zwei Jahre gewartet werden. 

    • Der/die RuderIn kennt und befolgt die SWISS ROWING Safety Norm und die clubeigenen Bestimmungen.

    ·       Der RuderIn kennt die gewässerspezifischen Besonderheiten. Der Seeclub Sempach fasst diese Informationen in geeigneten, einfach zugänglichen Dokumentationen wie den STATUTEN und der FAHRORDNUNG zusammen.

     ·        Bei jeder unbegleiteten Ausfahrt ist ein Mobiltelefon pro Boot zwingend mitzuführen. 

     

    • Der/die RuderIn wählt Material und Route passend zu den PERSÖNLICHE FÄHIGKEITEN.  

    ·       hat die Fähigkeit mit dem verwendeten Bootsmaterial zu rudern, ohne sich oder andere zu gefährden. Fehlt diese Fähigkeit, kann in Begleitung von InstruktorInnen oder mit erfahrenen RuderInnen gerudert werden.

    ·       kann konkrete Risiken einschätzen und trifft entsprechende Entscheidungen.

    ·       ist gesund. Wer sich krank fühlt, verzichtet auf Ruderausfahrt.

    ·       Im Leistungssport sind minderjährige AthletInnen immer in Begleitung von einer Betreuungsperson unterwegs. 

    • Trainer / Instruktor ist geübt mit dem Umgang von Begleitmotorbooten und kennt die BESTIMMUNGEN

    ·       Kennt die VERANTWORTUNG, die er als Trainier / Instruktor wahrnimmt.